I. Allgemeines
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2.”Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
3. Die AGB gilt als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
6. Die Roh-Daten (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (RAW-Dateien) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
II. Kundenaufträge (Privatkunden)
1. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte gemäß Ziff. XVII.
2. Der Kunde darf für private Zwecke wie zum Versenden der Bilder an Freunde und Familienangehörige, das digitale Bildmaterial vervielfältigen, ohne Zustimmung des Fotografen.
3. Jegliche Veränderung des Bildmaterials ist nicht erlaubt.
4. Der Fotograf darf die entstandenen Aufnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung des Kunden veröffentlichen. Diese gilt sowohl für die Website des Fotografen, als auch für Plattformen und Soziale Netzwerke, sofern diese keine rechtsextremen, pornografischen oder ähnliche Inhalte verbreiten.
III. Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches Bildmaterial, egal ob Auftragsarbeiten in Industrie und Werbung, oder Portraits für private Kunden, sowie Bildmaterial für Modelle bei TFP Shootings.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
V. Honorare / Kosten für Bildmaterial
1. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
2. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
3. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
4. Sämtliche Nachbestellungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen sind per Vorkasse per Überweisung oder in Bar bei Abholung zu begleichen. Die Aushändigung der bestellten Zusatzleistung erfolgt erst nach Geldeingang.
VI. Aufwandsentschädigungen / Geld-Zurück-Forderungen
1. Ist der Kunde mit dem angefertigtem Bildmaterial unzufrieden, so kann er einen Anteil des Honorars zurückfordern. Der Fotograf ist jedoch berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 65% für die erbrachte Dienstleistung abzüglich des Bildmaterials in Rechnung zu stellen. Ist das Honorar bereits bezahlt worden, so ist der Fotograf berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für die erbrachte Dienstleistung einzubehalten.
2. Der Fotograf behält sich vor, im Falle einer Rückforderung des Honorars zuerst einen zweiten, kostenlosen Termin anzubieten. Ist der Kunde danach bereit, Bildmaterial zu bestellen, fallen keine weiteren Kosten als das zuvor vereinbarte Honorar an. Ist der Kunde nicht bereit, Bildmaterial zu bestellen, so fällt eine Aufwandsentschädigung für den ersten Termin an.
3. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VII. TFP Shootings
1. Alle beteiligten Parteien halten sich an die in denen vom Fotograf ausgestellten Verträgen stehenden Vertragsbedingungen. Ist das nicht der Fall, ist die jeweils vom entstehenden Schaden betroffene Partei erlaubt, den Vertragspartner darauf hinzuweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
2. Wie schon im Vertrag erwähnt, ist der Fotograf bei jeglicher Veröffentlichung des Bildmaterials zu erwähnen. Veröffentlicht werden darf nur vom Fotografen freigegebenes Bildmaterial.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt- lich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi- gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
X. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
3. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
XI. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
XII. Leistungen, Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Die Bilder werden nach dem Tage des Fotoshootings, binnen maximal 6 Wochen fertig bearbeitet/gestellt.
2. Nach Sichtung und Bearbeitung der entstandenen Bilder wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung gestellt, aus welcher er sich die gewünschten Bilder aussuchen kann.
3. Es ist weder gestattet die Bilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden/verbreiten/veröffentlichen!
4. Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
XIII. Gutscheine
Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum. Gutscheine werden ausschließlich von dem Fotografen ausgestellt. Sie sind übertragbar, sofern sich an Fahrtweg und Leistung nichts ändert. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
XIV. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Detaillierte Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
XV. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
XVI. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XVII. Nutzung und Verbreitung
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht (bei Industrie, Werbung, o.ä.: zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden Printobjektes.)
2. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
3. Jede Weitergabe des Bildmaterials an Dritte zur Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis des Fotografen und muss gegebenenfalls vergütet werden.
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Composing, Montage o.ä. zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt durch die vollständige Bezahlung aller Zahlungsansprüche des Fotografen.
XVIII. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
XIX. Widerufsbelehrung
1.Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
2.Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf meine Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für mich mit deren Empfang.
3.Wichtige Hinweise:
1. Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
Soweit der Fotograf mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat der Fotograf einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftrag seine Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Autraggeber mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
XX. Rücktritt des Kunden, Stornierungen, Terminabsagen
Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so wird eine eventuell gezahlte Anzahlung/Reservierungsgebühr als Ausfallhonorar an den Fotografen angesehen. Sofern keine Anzahlung geleistet wurde, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Gesamthonorars als Ausfallvergütung angesehen und fällig. Weitere Aufwandsentschädigungen bleiben hiervon unberührt und werden ggf. abgerechnet. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bei Nichtwahrnehmung eines Foto-Termins, Fotoshootings, einer Buchung ohne vorherige Absage werden 100% des Honorars als Ausfall fällig. Bei Workshop-Buchungen gelten die unten aufgeführten Workshop-Teilnahmebedingungen.
XXI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
2. Die Unwirksamkeit einer der Punkte stellt die anderen Punkte nicht in Frage (Salvatorische Klausel).
3. Durch die Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.