Fotobox – Anfrageformular

Fotobox Bedingungen:

 

  • Aufstellort: Für den Betrieb der Fotobox ist ein Platz von mindestens 3x3m notwendig, es muss ein Stromanschluss im Umkreis von 5m verfügbar sein und der Aufstellort muss sicher sein. (Stolpergefahr, Wasser, Dreck, … sind zu verhindern)

 

  • Ausrüstung: Alle Geräte, Kameras, Beleuchtung, Requisiten, Hintergrundsystem,… sind Eigentum vom Vermieter und müssen vor Ort bleiben. Der Mieter ist verantwortlich für alle Verluste aufgrund von Diebstahl, Vandalismus oder Missbrauch.

 

  • Bildlieferung: Der Vermieter ist nicht dafür verantwortlich, was die Gäste nach Erhalt des Fotos damit machen. Nach Erhalt des Download Links oder des Ausdruckes übernimmt der Mieter die gesamte Verantwortung / Haftung für die Fotos.

 

  • Anlieferung: Lieferung und Abbau erfolgt vom Vermieter, die Anlieferung innerhalb 15km um Unna ist frei, dann 0,70€/km.

 

  • Bildrechte: Alle Bildrechte gehen nach Bezahlung an dem Mieter über.

 

  • Haftung: Bei nicht vorhersehbaren Umständen wie technologische Störungen, Datenverlust ohne Verschulden vom Vermieter, ist die Haftung ausgeschlossen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, den Vermieter für Verletzungen, Sachschäden, Haftungen, Ansprüche oder anderen Klagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vermieter zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Der Mieter ist für Schäden verantwortlich, die durch eine unsachgemäße Nutzung entstehen.

 

  • Stornierung: Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Alle Stornierungen müssen spätestens 10 Tage vor dem Eventdatum eingehen. Wenn die Stornierung später erfolgt, werden 80% des Gesamtbetrags berechnet. Sollte eine Änderung des Eventdatums notwendig sein, so wird der Vermieter versuchen dieser nach Verfügbarkeit zu folgen. Ist dies nicht möglich, so gelten die Stornierungsbedingungen.

 

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.